Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 66747
Firma: IC Investment Commercial No. 5 GmbH
Sitz: Köln
Veränderungen
HRB 66747: IC Investment Commercial No. 5 GmbH, Köln, Aachener Straße 186, 50931...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 26.01.2018 20:02:00
HRB 66747: IC Investment Commercial No. 5 GmbH, Köln, Aachener Straße 186, 50931 Köln. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("société à responsabilité limiteé) nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg unter Firma CORPUS SIREO Investment Residential No. 24 S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg unter Nr. B 131.922) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma IC Investment Commercial No. 5 GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 66747) eingereicht worden. Zu den Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger/Minderheitsgesellschafter (§ 122d S. 2 Nr. 4 UmwG) wird mitgeteilt:a) Betreffend die übertragende Gesellschaft: Unter Luxemburger Recht und gemäß Artikel 1021-9 des Luxemburger Handelsgesetzes können Gläubiger der IC Investment Commercial No. 5 GmbH und Gläubiger von der CORPUS SIREO Investment Residential No. 24 S.à r.l., deren Forderungen entstanden sind vor der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im deutschen Handelsregister und dem Inkrafttreten der Verschmelzung, innerhalb von zwei Monaten nach dieser Bekanntmachung im Eilverfahren die Gewährung von ausreichenden Sicherheiten für ihre fälligen und nicht fälligen Forderungen beantragen, sofern sie glaubhaft nachweisen können, dass die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet, und dass die IC Investment Commercial No. 5 GmbH keine angemessenen Sicherheiten geleistet hat. Im Falle von Gläubigern der CORPUS SIREO Investment Residential No. 24 S.à r.l. soll dieses Eilverfahren bei dem Vorsitzenden Richter des in Handelssachen tagenden Bezirksgerichts (Tribunal d´Arrondissement), in dessen Bezirk die CORPUS SIREO Investment Residential No. 24 S.à r.l. ihren Sitz hatte, eingereicht werden. Der Antrag wird abgelehnt, falls der Gläubiger bereits im Besitz ausreichender Sicherheiten ist oder falls solche Sicherheiten nicht notwendig sind unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der IC nach der grenzüberschreitenden Verschmelzung. Die IC kann, durch Bezahlung des Gläubigers, selbst die Ablehnung des Antrags herbeiführen, selbst wenn es sich um eine langfristige Forderung handelt. Falls die Sicherungen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bereitgestellt werden, wird die Forderung sofort fällig. Die Informationen zur Ausübung der Rechte der Gläubiger stehen auch am Sitz der IC zur Verfügung.b) Zur übernehmenden Gesellschaft: Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen IC Investment Commercial No. 5 GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten IC Investment Commercial No. 5 GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der IC Investment Commercial No. 5 GmbH nach § 122a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der IC Investment Commercial No. 5 GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch gegen die IC Investment Commercial No. 5 GmbH ist unmittelbar gegenüber der IC Investment Commercial No. 5 GmbH unter deren Geschäftsanschrift Aachener Straße 186, 50931 Köln, der Anspruch gegen die CORPUS SIREO Investment Residential No. 24 S.à r.l. ist unmittelbar gegenüber der CORPUS SIREO Investment Residential No. 24 S.à r.l. unter deren Geschäftsanschrift 4a, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der IC Investment Commercial No. 5 GmbH gefordert werden muss. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos bei der inländischen Geschäftsanschrift IC eingeholt werden, und zwar: Aachener Straße 186, 50931 Köln. c) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Veränderungen
HRB 66747: IC Investment Commercial No. 5 GmbH, Köln, Aachener Straße 186, 50931...
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