Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 66557
Firma: Banger Verlag GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Guldenbachstraße 1, 50935 Köln
Löschungen
HRB 66557: Banger Verlag GmbH, Köln, Guldenbachstraße 1, 50935 Köln. Die Liquida...
Veränderungen
HRB 66557: Banger Verlag GmbH, Köln, Guldenbachstraße 1, 50935 Köln. Die Gesells...
Veränderungen
HRB 66557: Banger Verlag GmbH, Köln, Rathenauplatz 24, 50674 Köln. Änderung zur ...
Veränderungen
Banger Verlag GmbH, Köln, Guldenbachstraße 1, 50935 Köln. Änderung zur Geschäfts...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.07.2009 22:00:00
Banger Verlag GmbH, Köln, Guldenbachstraße 1, 50935 Köln.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.06.2009. Geschäftsanschrift: Guldenbachstraße 1, 50935 Köln. der Betrieb eines Buchverlages sowie die Erstellung und Anbietung von Adress- und Zeitschriftenverzeichnissen in gedruckter Form sowie im Internet und anderen digitalen Medien. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jepsen, Tom, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Jepsen, Günter, Köln, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Verlag der Schillerbuchhandlung Hans Banger OHG, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 10332) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.06.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Jepsen, Günter aus Köln,
Jepsen, Tom aus Köln