Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 66286
Firma: Buchhandlung Dietsch GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Hauptstraße 47, 40597 Düsseldorf
Veränderungen
HRB 66286: Buchhandlung Dietsch GmbH, Düsseldorf, Hauptstraße 47, 40597 Düsseldo...
Veränderungen
Buchhandlung Dietsch GmbH, Düsseldorf, Hauptstraße 47, 40597 Düsseldorf. Die Aus...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.08.2011 12:00:00
Buchhandlung Dietsch GmbH, Düsseldorf, Hauptstraße 47, 40597 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2011. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 47, 40597 Düsseldorf. Gegenstand: Der Einzelbuchhandel. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Beschluss der Gesellschafter alleinige Vertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Ohm, Ulrich, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; von Meiß-Ohm, Ursula, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Ulrich Ohm, Düsseldorf, geb. 27.05.1951 unter der Firma Buchhandlung Walter Dietsch Inh. Ulrich Ohm in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 9870) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 02.08.2011. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ohm, Ulrich aus Düsseldorf,
von Meiß-Ohm, Ursula aus Düsseldorf