Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bochum zum Aktenzeichen HRB 6605
Firma: Martin-Luther-Krankenhaus gGmbH
Sitz: Bochum
Löschungen
HRB 6605: Martin-Luther-Krankenhaus gGmbH, Bochum, Voedestr. 79, 44866 Bochum. D...
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Veröffentlichung vom 19.03.2018 20:02:00
HRB 6605: Martin-Luther-Krankenhaus gGmbH, Bochum, Voedestr. 79, 44866 Bochum. Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde komplett neu gefasst. Nach Änderung: Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Gesundheitswesens. Sie dient im Rahmen ihrer sachlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) der stationären und ambulanten Untersuchung und Behandlung von Patienten und der Heilung von Kranken ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Rasse, Geschlecht und Wohnsitz. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb des Martin-Luther-Krankenhauses in Bochum sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte, soweit dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist. Die Gesellschaft kann Ausbildungsstätten, andere flankierende Einrichtungen und Nebenbetriebe unterhalten und betreiben, sofern das Gemeinnützigkeitsrecht dem nicht entgegensteht. Die Gesellschafterversammlung kann die Übernahme weiterer diakonischer Aufgaben beschließen, soweit es sich dabei um steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung handelt. Die Gesellschaft ist, sofern gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig, zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere darf sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften und Einrichtungen errichten oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft besteht aus einem oder zwei hauptamtlichen Mitgliedern, von denen eines für die kaufmännische Führung der Geschäfte zuständig und dazu befähigt sein muss. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch beide Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten, es sei denn, einem Geschäftsführer wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung Alleinvertretungsmacht eingeräumt. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser alleinvertretungsberechtigt.Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
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