Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 65425
Firma: Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Köln
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HRB 65425: Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln gGmbH, Kö...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Berichtigungen
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HRB 65425: EWI Energy Research & Scenarios gGmbH, Köln, Vogelsanger Straße 321 a...
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HRB 65425: EWI Energy Research & Scenarios gGmbH, Köln, Vogelsanger Straße 3...
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HRB 65425: Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an d...
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HRB 65425:Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an de...
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Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universi...
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Veröffentlichung vom 13.07.2009 22:00:00
Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln.Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln e.V. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, VR 4397) beschlossen. 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.05.2009 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.05.2009 Teile des Vermögens der Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln e.V. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, VR 4397) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
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