Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bochum zum Aktenzeichen HRB 6542
Firma: St. Anna-Stift gGmbH
Sitz: Bochum
Adresse: Bruchspitze 1, 44803 Bochum
Veränderungen
HRB 6542: St. Anna-Stift gGmbH, Bochum, Bruchspitze 1, 44803 Bochum. Nicht mehr ...
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Veröffentlichung vom 28.12.2021 20:00:00
HRB 6542: St. Anna-Stift gGmbH, Bochum, Bruchspitze 1, 44803 Bochum. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurden §§ 3 (Steuerbegünstigte Zwecke) und 19 (Schiedsverfahren) geändert. nach Änderung Neuer Unternehmensgegenstand: 1. die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche durch den Betrieb von Altenpflege- und Betreuungseinrichtungen sowie die Beteiligung hieran. Die Altenpflege- und Betreuungseinrichtungen der Gesellschaft dienen der Aufnahme, der Betreuung, der stationären und ambulanten Pflege, Versorgung und seelsorglichen Begleitung von alten Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Weiterer Zweck der Gesellschaft sind die Aufgaben, die sich aus der Gesundheitsberatung und -vorsorge sowie der Trägerschaft von Ausbildungsstätten ergeben. Die Gesellschaft kann auch weitere kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Zwecke verfolgen. 2. Zwecke der Gesellschaft im Sinne der Abgabenordnung sind insbesondere: a. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; b. die Förderung der Berufsausbildung; c. die Förderung der Berufsausbildung; d. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; e. kirchliche Zwecke. 3. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a. den Betrieb von Altenpflege- und Betreuungseinrichtungen sowie die Beteiligung hieran; b. Beteiligung an Aus- und Weiterbildung, insbesondere die Ausbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegemann; c. das Angebot von Heimplätzen zur vollstatonären Betreuung und Pflege sowie zur Kurzzeitpflege, insbesondere zur Pflege bei und nach Schlaganfall, zur Betreuung und Pflege von demeziell erkrankten Bewohnerinnen und Bewohnern, zur palliativen Pflege und Betreuung sowie zur Erhaltung und Förderung körperlicher Ressourcen der Bewohnerinnen und Bewohnern durch kinästhetische Therapieformen; d. Seelsorge, Unterhalt von Kapellen und das Abhalten von Gottendiensten. 4. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht ferner durch die Erbringung von Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch die Personalgestellung (Persondalbedarfsermittlung, Personaleinsatz, Personalabrechnung im Pflegebereich) an die Katholisches Klinikum Bochum Holding gGmbH. 5. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke ferner unter Einbeziehung von Kooperationleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch die Überlassung von Immobilien, Geschäftsführungsleistungen, Management- und Verwaltungsleistungen, Personalgestellungen, Materiallieferungen sowie Reinigungs- und Verpflegungsdienstleistungen von der St. Elisabeth-Stiftung in Bochum, der Katholisches Klinikum Bochum Holding gGmbH, der Katholisches Klinikum Bochum gGmbH, der Katholisches Klinikum Bochum Service GmbH sowie der Gourmed Vital Ruhr GmbH. 6.Die Gesellschaft kann ferner unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften alle Geschäfte eingehen und Maßnahmen durchführen, die der Erreichung oder Förderung der Gesellschaftszwecke dienen. Insbesondere darf sie im Rahmen dieser Zwecke andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen. 7. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen und Betriebsstätten errichten und unterhalten. 8.Die Gesellschaft ist Mitglied des Caritasverbandes für das Bistum Essen e.V. 9. Die Gesellschaft untersteht der sich aus dem Codex Iuris Canonici ergebenden Aufsicht des Bischofs von Essen. Danach ist der Bischof von Essen auf Wunsch jederzeit über alle Angelegenheiten der Gesellschaft zu informieren; er hat insbesondere das Recht, durch seine Beauftragten Einsicht in die Unterlagen der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen zu nehmen und weitere Auskünfte zu verlangen. 10. Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse findet in ihrer jeweiligen im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Essen veröffentlchten Fassung Anwendung.Veränderungen
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