Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 65149
Firma: maconda GmbH
Sitz: Köln
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HRB 65149: maconda GmbH, Köln, Friesenstraße 72, 50670 Köln. Die Gesellschaft is...
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HRB 65149: maconda GmbH, Köln, Meister-Gerhard-Str. 8, 50674 Köln. Änderung zur ...
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HRB 65149: maconda GmbH, Köln, Meister-Gerhard-Str. 8, 50674 Köln. Die Gesellsch...
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maconda GmbH, Köln, Meister-Gerhard-Str. 8, 50674 Köln.Die Ausgliederung ist mit...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.02.2009 12:00:00
maconda GmbH, Köln, Meister-Gerhard-Str. 8, 50674 Köln.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2008. Geschäftsanschrift: Meister-Gerhard-Str. 8, 50674 Köln. - Beratung von Unternehmen bei der Akquisitionen, Fusionen, Nachfolgeregelungen und ähnlichen Geschäften - Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen - Anbahnung von Unternehmenstransaktionen - Vermittlung von Beteiligungen und Geschäftsanteilen an Unternehmen und Hilfestellung und Beantragung von Fördermitteln und Förderdarlehen, soweit hier keine gesonderten Genehmigungen erforderlich sind - Beratung von Unternehmen bei internationalen Geschäftstätigkeiten. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Mayer, Rainer, Bonn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Rainer Mayer, Bonn, als Inhaber unter der Firma Rainer Mayer e. K. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 26477) betriebenen Unternehmen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Mayer, Rainer aus Bonn