Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 65093
Firma: Star Group Financial Services AG
Sitz: Düsseldorf
Löschungen
Star Group Financial Services AG, Düsseldorf, Heinrich-Walbröhl-Weg 18, 40489 Dü...
Veränderungen
Star Group Financial Services AG, Düsseldorf, Kaiser-Friedrich-Ring 43, 40545 Dü...
Vorgänge ohne Eintragung
Star Group Financial Services AG, Düsseldorf, Kaiser-Friedrich-Ring 43, 40545 Dü...
Veränderungen
Star Group Financial Services AG, Düsseldorf, Kaiser-Friedrich-Ring 43, 40545 Dü...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.02.2011 12:00:00
Star Group Financial Services AG, Düsseldorf, Kaiser-Friedrich-Ring 43, 40545 Düsseldorf. Aktiengesellschaft. Satzung vom 21.01.2011. Geschäftsanschrift: Kaiser-Friedrich-Ring 43, 40545 Düsseldorf. Die Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen sowie die Verwaltung von Immobilien und der Handel mit Immobilien sowie die Vermittlung von Reisedienstleistungen. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 2. Alternative BGB kann erteilt werden. Vorstand: Tissen, Andrej, Voerde, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Star Group Insurance Services GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 58870) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.01.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Tissen, Andrej aus Voerde