Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 64867
Firma: Rund Carré Hannover GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Niedenau 61-63, 60325 Frankfurt
Veränderungen
Rund Carré Hannover GmbH, Düsseldorf, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf. Der S...
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Rund Carré Hannover GmbH, Düsseldorf, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf. Beste...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.01.2011 12:00:00
Rund Carré Hannover GmbH, Düsseldorf, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2010. Geschäftsanschrift: Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf. Gegenstand: Der Erwerb von bebauten oder unbebauten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Erbpachtrechten an Grundstücken in Europa, insbesondere der Erwerb des Eigentums des teils bebauten Grundstücks in Hannover, Hamburger Allee 25-27c oder Teilen davon, sowie deren Bebauung, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Beschluss der Gesellschafter alleinige Vertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Naujoks, Bernd, Grevenbroich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der T-E-I Objekt Hannover 2 KG, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 16997) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.12.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Naujoks, Bernd aus Grevenbroich