Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 64672
Firma: Verlag Dr. Otto Schmidt Beteiligungs-GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
Veränderungen
Verlag Dr. Otto Schmidt Beteiligungs-GmbH, Köln, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.12.2008 22:00:00
Verlag Dr. Otto Schmidt Beteiligungs-GmbH, Köln, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.11.2008. Geschäftsanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln. Gegenstand: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Verlag Dr. Otto Schmidt KG, die die Weiterführung des von Herrn Dr. Otto Schmidt d.Ä. gegründeten Verlagsgeschäfts in Gestalt einer Familien-Kommanditgesellschaft zum Gegenstand hat. Zum Unternehmensgegenstand der Verlag Dr. Otto Schmidt KG gehören auch mit dem Verlagsgeschäft in Zusammenhang stehende Geschäfte, wie z.B. mit elektronischen Medien und Tagungen sowie der Vertrieb von Buchhandels- und buchhandelsverwandten Gegenständen im Einzelhandel und Versandhandel sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen, auch soweit sie mit diesem Gegenstand nicht im Zusammenhang stehen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Baumann, Dirk, Kerpen, *XX.XX.XXXX; Büttner, Detlef, Köln, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Verlag Dr. Otto Schmidt Beteiligungs-AG, Köln (AG Köln HRB 43146) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.11.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.