Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 64643
Firma: Treveria Vermögensverwaltungsgesellschaft Neunkirchen GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Peter-Müller-Straße 16a, 40468 Düsseldorf
Löschungen
HRB 64643: Treveria Vermögensverwaltungsgesellschaft Neunkirchen GmbH, Düsseldor...
Veränderungen
HRB 64643: Treveria Vermögensverwaltungsgesellschaft Neunkirchen GmbH, Düsseldor...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 28.06.2017 20:02:00
HRB 64643: Treveria Vermögensverwaltungsgesellschaft Neunkirchen GmbH, Düsseldorf, Peter-Müller-Straße 16a, 40468 Düsseldorf. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Treveria Vermögensverwaltungsgesellschaft Neunkirchen GmbH (AG Düsseldorf HRB 64643) und der Treveria D S.à r.l. (Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B113107). An der Verschmelzung sind beteiligt: a) die Treveria Vermögensverwaltungsgesellschaft Neunkirchen GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Düsseldorf (Deutschland) als übertragende Gesellschaft und b) die Treveria D S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilitité limitée) nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit Sitz in Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg) als übernehmende Gesellschaft. 2. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der Eintragung. Die beteiligten Rechtsträger sind wie folgt eingetragen: a) die Treveria Vermögensverwaltungsgesellschaft Neunkirchen GmbH im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 64643 und b) die Treveria D S.à r.l. im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B113107. 3. Einreichung des Verschmelzungsplans beim Handelsregister. Der Verschmelzungsplan wurde am oder um den 22. Juni 2017 beim Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister zu Nr. B113107 und beim Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf zu HRB 64643 eingereicht. 4. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können. a) Soweit die Gläubiger der Treveria Vermögensverwaltungsgesellschaft Neunkirchen GmbH nicht Befriedigung ihrer Forderungen verlangen können, ist ihnen nach Maßgabe des § 122j UmwG Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie binnen zwei (2) Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden sind, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu fünfzehn (15) Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs im Handelsregister der Übertragenden Gesellschaft entstanden sind. Sofern die Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft ihr Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des § 122j Abs. 1 UmwG geltend machen, wird ihnen entsprechende Sicherheit geleistet. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei Treveria Vermögensverwaltungsgesellschaft Neunkirchen GmbH, Peter-Müller-Straße 16a, 40468 Düsseldorf, Deutschland, eingeholt werden. b) Die Gläubiger der Treveria D S.à r.l., deren Ansprüche vor der Veröffentlichung des beurkundeten Verschmelzungsplans im Recueil Electronique des Sociétés et Associations (gesetzliche Abkürzung RESA) Amtsblatt von Luxemburg entstanden sind, können sich, ungeachtet etwaiger anderslautender Vereinbarungen, binnen zwei (2) Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung an den Vorsitzenden Richter der Wirtschaftskammer des Bezirksgerichts (Tribunal d' Arrondissement), das für den Bezirk, in dem sich der Satzungssitz oder, bei Eilbedürftigkeit, zumindest der tatsächliche (Verwaltungs-)Sitz der Treveria D S.à r.l., befindet, zuständig ist, wenden, um einen Antrag auf angemessene Sicherheitsleistung für ihre Forderungen, unabhängig von deren Fälligkeit, zu stellen, sofern die Verschmelzung eine derartige Sicherheitsleistung erforderlich macht. Der Vorsitzende Richter hat den Antrag zurückzuweisen, falls ein Gläubiger bereits über ausreichende Sicherheiten verfügt oder falls eine Sicherheitsleistung, im Hinblick auf das Vermögen der Treveria D S.à r.l nach der Verschmelzung nicht notwendig ist. Eine Zurückweisung des Antrags eines Gläubigers erfolgt auch dann, wenn die Treveria D S.à r.l. die Forderungen des Gläubigers, auch wenn es sich um eine befristete Verbindlichkeit handelt, erfüllt. Wird von der Treveria D S.à r.l. eine erforderliche Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht, so wird die zugrundeliegende Forderung sofort (unverzüglich) fällig. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der Treveria D S.à r.l., 9, allée Scheffer, L-2520 Luxembourg, eingeholt werden. c) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt und sämtliche Geschäftsanteile an der übernehmenden Treveria D S.à r.l von der Treveria Properties Limited mit Sitz in Douglas/Isle of Man gehalten werden. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind daher nicht vorhanden.Veränderungen
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Neueintragungen
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