Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 64304
Firma: Lampe Lagertechnik GmbH
Sitz: Gummersbach
Veränderungen
HRB 64304: Lampe Lagertechnik GmbH, Gummersbach, Fraunhoferstraße 4, 51647 Gumme...
Berichtigungen
HRB 64304: Lampe Lagertechnik GmbH, Gummersbach, Frauenhoferstraße 4, 51647 Gumm...
Veränderungen
HRB 64304: Lampe Lagertechnik GmbH, Wiehl, Hückhausener Berg 2, 51674 Wiehl. Die...
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HRB 64304: Lampe Lagertechnik GmbH, Wiehl, Hückhausener Berg 2, 51674 Wiehl. Nic...
Veränderungen
HRB 64304: Lampe Lagertechnik GmbH, Wiehl, Hückhausener Berg 2, 51674 Wiehl. Die...
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Lampe Lagertechnik GmbH, Wiehl, Hückhausener Berg 2, 51674 Wiehl. Bestellt als G...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.11.2008 22:00:00
Lampe Lagertechnik GmbH, Wiehl, Hückhausener Berg 2, 51674 Wiehl.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2008 mit Änderung vom 28.10.2008. Geschäftsanschrift: Hückhausener Berg 2, 51674 Wiehl. Gegenstand: die Projektierung von Regalanlagen und Lagerbühnen als Generalunternehmer. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lampe, Klaus, Wiehl, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens der Lampe Lagertechnik e.K. mit Sitz in Wiehl (Amtsgericht Köln, HRA 17247 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 18.08.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2008. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Lampe, Klaus aus Wiehl