Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gütersloh zum Aktenzeichen HRB 6417
Firma: Ludger Westkämper GmbH
Sitz: Herzebrock-Clarholz
Veränderungen
HRB 6417: Ludger Westkämper GmbH, Herzebrock-Clarholz, Uthofstr. 40, 33442 Herze...
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Berichtigungen
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Veröffentlichung vom 01.10.2009 12:00:00
Ludger Westkämper GmbH, Herzebrock-Clarholz, Uthofstr. 40, 33442 Herzebrock-Clarholz.Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiterhin hat die Gesellschafterversammlung beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 6 (Geschäftsjahr und Bekanntmachungen) zu ändern. Geschäftsanschrift: Uthofstr. 40, 33442 Herzebrock-Clarholz. Neuer Unternehmensgegenstand: der Baustoffhandel, der Handel, die Verpachtung, Vermietung und Verwaltung von Immobilien, die Baubetreuung, Bauträgertätigkeiten sowie die Planung, der Bau und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen für den Einsatz regenerativer Energieträger. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.07.2009 mit der Westkämper GmbH mit Sitz in Herzebrock-Clarholz (AG Gütersloh HRB 7692) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.