Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 64166
Firma: INTERPANE Glasgesellschaft mbH
Sitz: Wipperfürth
Adresse: Böswipper 22, 51688 Wipperfürth
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HRB 64166: INTERPANE Glasgesellschaft mbH, Wipperfürth, Böswipper 22, 51688 Wipp...
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HRB 64166: INTERPANE Glasgesellschaft mbH, Wipperfürth, Böswipper 22, 51688 Wipp...
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HRB 64166:INTERPANE Glasgesellschaft mbH, Wipperfürth, Böswipper 22, 51688 Wippe...
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INTERPANE Glasgesellschaft mbH, Wipperfürth, Böswipper 22, 51688 Wipperfürth. Is...
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INTERPANE Glasgesellschaft mbH, Wipperfürth, (Böswipper 22, 51688 Wipperfürth).Z...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.10.2008 22:00:00
INTERPANE Glasgesellschaft mbH, Wipperfürth, (Böswipper 22, 51688 Wipperfürth).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2008. Gegenstand: ist die Herstellung, die Bearbeitung und die Veredelung von Erzeugnissen aus Glas, der Vertrieb und der Einbau von Glas und Bauelementen sowie die Vermittlung von Handelsgeschäften. Die Gesellschaft darf auch andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Stammkapital: 1.601.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bohemann, Jörg, Iserlohn, *XX.XX.XXXX; Ploke, Manfried, Dortmund, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der INTERPANE Glasgesellschaft mbH & CoKG, Wipperfürth (Amtsgericht Köln, HRA 16419) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bohemann, Jörg aus Iserlohn,
Ploke, Manfried aus Dortmund