Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 64130
Firma: path2market GmbH
Sitz: Monheim
Löschungen
HRB 64130: path2market GmbH, Köln, Konrad-Adenauer-Ufer 79/81, 50668 Köln. Nach ...
Veränderungen
path2market GmbH, Köln, Böhmweg 8, 51109 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: ...
Veränderungen
Dr. Kusch Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Köln, Böhmweg 8, 51109 Köln.Die...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.10.2008 22:00:00
Dr. Kusch Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Köln, (Böhmweg 8, 51109 Köln).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2008. Gegenstand: Consulting und Beratung von Kunden auf dem Gebiet der Beratungsdienstleistungen und Aktivitäten zum Business Development, wie z.B. der Aufbau und die Entwicklung von Geschäftsbeziehungen und von Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Kusch, Andreas, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des einzelkaufmännischen Unternehmens "Dr. Kusch Unternehmensberatung e. K." in Köln ( Amtsgericht Köln HRA 26176) im Wege der Ausgliederung gemäß den Bestimmungen des Umwandlungsgesetz nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 22.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Kusch, Andreas aus Köln