Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 64055
Firma: 37 Grad - Büro für Live-Kommunikation GmbH
Sitz: Köln
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HRB 64055: 37 Grad - Büro für Live-Kommunikation GmbH, Köln, Eiler Straße 3 M, 5...
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HRB 64055:37 Grad - Büro für Live-Kommunikation GmbH, Köln, Beethovenstr. 15, 50...
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37 Grad - Büro für Live-Kommunikation GmbH, Köln, Beethovenstr. 15, 50674 Köln.N...
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37 Grad - Büro für Live-Kommunikation GmbH, Köln, Beethovenstr. 15, 50674 Köln.D...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.09.2008 12:00:00
37 Grad - Büro für Live-Kommunikation GmbH, Köln, (Beethovenstr. 15, 50674 Köln).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2008. Gegenstand: die Konzeption, Planung und Durchführung von Werbe- und Live-Kommunikationsmaßnahmen aller Art, insbesondere Events und Promotions. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ullmann, Stephan, Rösrath, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens der 37 Grad - Büro für Live-Kommunikation e.K. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 26086 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.08.2008. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ullmann, Stephan aus Rösrath