Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 63876
Firma: Campus Beteiligungen Limited
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Becherstr. 9, 40476 Düsseldorf
Löschungen von Amts wegen
Campus Beteiligungen Limited, Düsseldorf, Becherstr. 9, 40476 Düsseldorf. Die Ei...
Löschungsankündigungen
Veröffentlichung vom 10.01.2012 12:00:00
Campus Beteiligungen Limited, Düsseldorf, Becherstr. 9, 40476 Düsseldorf. Die Internet-Veröffentlichung des Registrar of Companies for England and Wales enthält über die Gesellschaft den Status Dissolved 23/08/2011. Damit ist die Vermutung begründet, dass ein Löschungsverfahren gem. Companies Act 1985 sec. 652 stattgefunden hat, das zur Auflösung und zur Streichung (strike off) der Gesellschaft aus dem Register geführt hat. Nach britischem Recht bewirkt die Auflösung, dass die Gesellschaft aufhört, rechtlich zu existieren. In den Begriffen des deutschen Rechts hat sie damit ihren Charakter als juristische Person verloren (vgl. AG Duisburg, NGZ 2003, 1167). Deshalb liegen die Voraussetzungen, unter denen eine Eintragung der Zweigniederlassung der Gesellschaft in das Handelsregister des AG Düsseldorf zulässig wäre, jetzt nicht mehr vor. Darum ist § 395 FamFG anzuwenden, der in Abs. 1 vorschreibt: (1) Ist eine Eintragung in das Handelsregister wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig, kann das Registergericht sie von Amts wegen oder auf Antrag der berufsständischen Organe löschen. Die Löschung geschieht durch Eintragung eines Vermerkes. Der nachträgliche Eintritt von Verhältnissen, die eine Eintragung unzulässig gemacht hätten, wie z.B. hier der Wegfall der rechtlichen Existenz der Gesellschaft, ist der anfänglichen Unzulässigkeit gleichzusetzen (vgl. z.B. OLG Frankfurt, OLGZ 79, 318). Die unzulässig gewordene Eintragung ist gem. § 395 FamFG von Amts wegen aus dem Register zu löschen. Denn die Angaben im Handelsregister müssen zum Schutz Ihrer Geschäftspartner richtig sein (§ 15 HGB). Die Zweigniederlassung einer Gesellschaft, die rechtlich nicht existiert, ist begrifflich nicht denkbar. Es besteht Gelegenheit, binnen 3 Wochen nachzuweisen, dass die Gesellschaft nicht aus dem Register gelöscht oder, etwa im Verfahren gem. Companies Act 1985 sec. 651, 653), wieder in das Register eingetragen worden ist. Verläuft die Frist von 3 Wochen ungenutzt, wird ein Verfahren auf Löschung der Zweigniederlassung der Gesellschaft aus dem Handelsregister von Amts wegen eingeleitet.Veränderungen
Campus Beteiligungen Limited, Düsseldorf, Werftstraße 23, 40549 Düsseldorf. Ände...
Neueintragungen
Campus Beteiligungen Limited, Düsseldorf, Werftstraße 23, 40549 Düsseldorf. Gese...