Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 63820
Firma: Dr.Jürgen Lange Consulting und Immobilien GmbH
Sitz: Radevormwald
Löschungen
HRB 63820: Dr.Jürgen Lange Consulting und Immobilien GmbH, Radevormwald, Blumens...
Veränderungen
Dr.Jürgen Lange Consulting und Immobilien GmbH, Radevormwald, Blumenstraße 27, 4...
Neueintragungen
Dr.Jürgen Lange Consulting und Immobilien GmbH, Radevormwald (Blumenstraße 27, 4...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.09.2008 22:00:00
Dr.Jürgen Lange Consulting und Immobilien GmbH, Radevormwald (Blumenstraße 27, 42477 Radevormwald). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2008. Gegenstand: der An- und Verkauf von Grundstücken, die schlüsselfertige Errichtung und Modernisierung von Wohn- Geschäfts- und Industriegebäuden als Bauträger und deren Vermietung, Verpachtung und Verwaltung sowie deren Vermarktung für fremde und eigene Zwecke. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die wirtschaftliche und technische Beratung von Privatpersonen und gewerblichen Unternehmen bei Geschäften und Maßnahmen aller Art - unter Ausschluss der Rechts- und Steuerberatung - sowie die Durchführung von Leasing-Maßnahmen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Vertretung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Lange, Jürgen, Radevormwald, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Jürgen Lange Consulting und Immobilien AG, Radevormwald (Amtsgericht Köln, HRB 41710) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Lange, Jürgen aus Radevormwald