Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 63807
Firma: SSK von Schaewen Hückeswagen GmbH
Sitz: Hückeswagen
Berichtigungen
HRB 63807: SSK von Schaewen Hückeswagen GmbH, Hückeswagen, Stahlschmidtbrücke 20...
Veränderungen
HRB 63807: SSK von Schaewen Hückeswagen GmbH, Hückeswagen, Stahlschmidtbrücke 20...
Veränderungen
HRB 63807: SSK von Schaewen Hückeswagen GmbH, Hückeswagen, Stahlschmidtbrücke 20...
Veränderungen
SSK von Schaewen Hückeswagen GmbH, Hückeswagen, Stahlschmidtbrücke 20, 42499 Hüc...
Veränderungen
SSK von Schaewen Hückeswagen GmbH, Hückeswagen, (Stahlschmidtbrücke 20, 42499 Hü...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.08.2008 22:00:00
SSK von Schaewen Hückeswagen GmbH, Hückeswagen (Stahlschmidtbrücke 20, 42499 Hückeswagen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. die Bearbeitung und Umformung von lndustrieerzeugnissen aus Halbzeugen, Eisen, Stahl sowie NE-Metallen sowie Dienstleistungen für diese Produkte. 500.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Metzger, Uwe, Essen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SSK von Schaewen GmbH & Co. KG, Hückeswagen (Amtsgericht Köln, HRA 16599) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.07.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Metzger, Uwe aus Essen