Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 63702
Firma: hc:VISION Technologie GmbH
Sitz: Düsseldorf
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HRB 63702: hc:VISION Technologie GmbH, Düsseldorf, Kaistraße 2, 40221 Düsseldorf...
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Veröffentlichung vom 01.08.2012 12:00:00
hc:VISION Technologie GmbH, Düsseldorf, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: - Die ganzheitliche, technisch umfassend unterstützte Umsetzung von HealthCare Relationship Management (HRM), - der Vertrieb und die Marktpositionierung von intracon.KV-Technologien, - die Zurverfügungstellung von kundenspezifischen Lösungen für Effektivitäts- und Effizienzsteigerung durch den Einsatz von intracon.KV-Technologien, - die ganzheitlich-integrative Konzeption und die organisatorische Verankerung bis zur technischen Umsetzung von kundenspezifischen Lösungen zu den Themen HealthCare Relationship Management, - die Planung, Konzeption und Umsetzung unternehmensweiter HealthCare Relationship Management Strategien sowie die IT-seitige Implementierung der intracon.KV Module mit komplexen Roll-outs sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.06.2012 mit der hc:VISION GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 63846) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Rheinsee 319. V V GmbH, Düsseldorf, c/o MAZARS GmbH Wirtschaftprüfungsgesellscha...
Neueintragungen
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