Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 63496
Firma: HK Food GmbH
Sitz: Fischach
Löschungen
HRB 63496: HK Food GmbH, Düsseldorf, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf. Der Sitz...
Veränderungen
HRB 63496: HK Food GmbH, Düsseldorf, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf. Nicht me...
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HK Food GmbH, Düsseldorf, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf. Die Gesellschafterv...
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HK Food GmbH, Düsseldorf, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf. Die Gesellschafterv...
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HK Food GmbH, Düsseldorf, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäft...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.06.2010 12:00:00
HK Food GmbH, Düsseldorf, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.05.2010. Geschäftsanschrift: Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf. Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Wahrnehmung sämtlicher damit verbundener Rechte sowie die Erbringung von Dienstleistungen jeder Art gegenüber Konzerngescllschaften und Dritten. 11.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Bauwens, Henrik, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Kamps, Heiner, Berlin, *XX.XX.XXXX; Mett, Volkhard, Bäch/Schweiz, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Seggewiß, Hiltrud, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HK Food AG, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 63057) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19.05.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Bauwens, Henrik aus Düsseldorf,
Kamps, Heiner aus Berlin,
Mett, Volkhard aus Bäch/Schweiz,
Seggewiß, Hiltrud aus Düsseldorf