Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 63490
Firma: CONSIDO AG
Sitz: Ratingen
Löschungen
CONSIDO AG, Ratingen, Berliner Straße 91, 40880 Ratingen.Die Zweigniederlassung ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.06.2010 12:00:00
CONSIDO AG, Ratingen, Berliner Straße 91, 40880 Ratingen.Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts. Satzung vom 06.01.2010. Geschäftsanschrift: Berliner Straße 91, 40880 Ratingen. Zweigniederlassung der in Schaffhausen unter der Firma CONSIDO AG (Handelsregister des Kantons Schaffhausen Firmennummer CH-290.3.016.671-1) bestehenden Hauptniederlassung. Gegenstand der Zweigniederlassung: Entwicklung, Herstellung sowie Handel und Vertrieb von Haus-, Siedlungs-, Umwelt- und Energietechnik, Planung, Entwicklung und Steuerung von Bauprojekten sowie kommerzielle Verwertung von Patenten und Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Management und Logistik. 100.000,00 CHF. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die Geschäftsführung nach Maßgabe eines Organisationsreglements ganz oder zum Teil an einzelne Mitglieder oder an Dritte, die nicht Aktionäre zu sein brauchen, zu übertragen. Er bezeichnet die zur Vertretung der Gesellschaft befugten Personen urd bestimmt die Art der Zeichnung, auch diejenige seiner Mitglieder. Präsident des Verwaltungsrats: Schröter, Martin, Berlin, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt mit einem weiteren Verwaltungsratsmitglied. Mitglied des Verwaltungsrats: Möller, Christian, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt mit einem weiteren Verwaltungsratsmitglied. Ständiger Vertreter der Zweigniederlassung gemäß § 13 e Abs. 2 Nr. 3 HGB: Möller, Christian, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt für die Belange der Zweigniederlassung. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Aktienkapital innerhalb von zwei Jahren ab Gründung durch Ausgabe von höchstens 5.000.000 (in Worten: fünfmillionen) Namenaktien mit einem Nennwert von je 0,01 CHF (in Worten: null Schweizer Franken ein Rappen) um höchstens 50.000,00 CHF (in Worten: Schweizer Franken fünfzigtausend) zu erhöhen. Die Erhöhung kann auch in Teilbeträgen erfolgen.Personen: Möller, Christian aus Düsseldorf,
Schröter, Martin aus Berlin