Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 63344
Firma: Schreinerei Hansen Möbel & Innenausbau GmbH
Sitz: Düsseldorf
Veränderungen
HRB 63344: Schreinerei Hansen Möbel & Innenausbau GmbH, Düsseldorf, Im Taubental...
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HRB 63344: Schreinerei Hansen Möbel & Innenausbau GmbH, Düsseldorf, Bayreuther S...
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HRB 63344: Schreinerei Hansen Möbel & Innenausbau GmbH, Düsseldorf, Bayreuther S...
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HRB 63344: Schreinerei Hansen Möbel & Innenausbau GmbH, Düsseldorf, Bayreuther S...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.05.2010 12:00:00
Schreinerei Hansen Möbel & Innenausbau GmbH, Düsseldorf, Bayreuther Straße 34, 40597 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.04.2010. Geschäftsanschrift: Bayreuther Straße 34, 40597 Düsseldorf. Gegenstand: Der Betrieb einer Schreinerei für Möbel und Innenausbau sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hansen, Franz Werner, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Hansen, Gerald, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Hansen, Franz Werner, Düsseldorf, * 17.01.1933 unter der Firma Schreinerei Hansen e.K. in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 20668) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 09.04.2010. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hansen, Franz Werner aus Düsseldorf,
Hansen, Gerald aus Düsseldorf