Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 6298
Firma: Janich & Klass Computertechnik GmbH
Sitz: Wuppertal
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HRB 6298: Janich & Klass Computertechnik GmbH, Wuppertal, Zum Alten Zollhaus...
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Veröffentlichung vom 04.08.2015 20:02:00
HRB 6298: Janich & Klass Computertechnik GmbH, Wuppertal, Zum Alten Zollhaus 24, 42281 Wuppertal. Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2015 hat den Gesellschaftsvertrag ingesamt neu gefasst, insbesondere in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Entwicklung einschließlich Weiterentwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Hard- und Software für Archivierungssysteme und die Entwicklung, Weiterentwicklung und Vertrieb von Industrieelektronik und sonstigen Elektronikkomponenten. Dies umfaßt für beide vorgenannten Tätigkeitsschwerpunkte auch die Erbringung von Service- und Kundendienstleistungen nebst Beratung und Schulung sowie sonstige Dienstleistungen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Klinke, Andreas, Kürten, *XX.XX.XXXX; Urban, Wolfgang, Königsbrunn, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.07.2015 mit der Microform GmbH Vertriebsgesellschaft für Archivsysteme mit Sitz in Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 264977) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Klinke, Andreas aus Kürten,
Urban, Wolfgang aus KönigsbrunnVeränderungen
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