Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 61963
Firma: DEIKON GmbH
Sitz: Düsseldorf
Veränderungen
DEIKON GmbH, Düsseldorf, Lothringer Straße 56, 50677 Köln. Die Gesellschaft ist ...
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DEIKON GmbH, Düsseldorf, Lothringer Straße 56, 50677 Köln. Nicht mehr Geschäftsf...
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DEIKON GmbH, Düsseldorf, Lothringer Straße 56, 50677 Köln. Nicht mehr Geschäftsf...
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DEIKON GmbH, Düsseldorf, Lothringer Straße 56, 50677 Köln.Bestellt als Geschäfts...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.10.2009 12:00:00
DEIKON GmbH, Düsseldorf, Lothringer Straße 56, 50677 Köln.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2009. Geschäftsanschrift: Lothringer Straße 56, 50677 Köln. Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Immobilienbesitz. Tätigkeiten gemäß § 1 KWG sind ausgeschlossen; ebenso Tätigkeiten nach § 34c der Gewerbeordnung. 38.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hunold, Karl Friedrich, Mettmann, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Boetzelen Real Estate AG, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 55895) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 07.08.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hunold, Karl Friedrich aus Mettmann