Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 61878
Firma: B-U-V Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Hückeswagen
Löschungen von Amts wegen
B-U-V Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Hückeswagen, Unterscheidewe...
Löschungsankündigungen
Veröffentlichung vom 11.11.2011 22:00:00
B-U-V Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Hückeswagen, Unterscheideweg 25, 42499 Hückeswagen. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen, da diese ihre Geschäftstätigkeit auf Dauer eingestellt hat, über keine Geschäftsführung/Geschäftsadresse mehr verfügt, und keinerlei Anhaltspunkte für die Existenz von Vermögenswerten bestehen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Löschungen von Amts wegen
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