Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düren zum Aktenzeichen HRB 6165
Firma: KEV Energie, Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Kall
Adresse: Hindenburgstraße 13, 53925 Kall
Löschungen
HRB 6165: KEV Energie, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kall, Hindenburgst...
Veränderungen
HRB 6165: KEV Energie, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kall, Hindenburgst...
Veränderungen
HRB 6165: KEV Energie, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kall, Hindenburgst...
Veränderungen
HRB 6165: KEV Energie, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kall/Eifel, Hinden...
Veränderungen
HRB 6165:KEV Energie, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kall/Eifel, Hindenb...
Veränderungen
HRB 6165:KEV Energie, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kall/Eifel, Hindenb...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 30.08.2012 12:00:00
KEV Energie, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kall/Eifel, Hindenburgstraße 13, 53925 Kall. Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2012 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden, Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Kall (Amtsgericht Düren, HRB 3081) im Wege der Abspaltung die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 275.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 300.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2012 Teile des Vermögens der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden, Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Kall (Amtsgericht Düren, HRB 3081) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
KEV Energie, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kall/Eifel, Hindenburgstraße...
Veränderungen
KEV Energie, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kall/Eifel, Hindenburgstraße...