Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 61628
Firma: RecordLab TV & Media GmbH
Sitz: Frechen
Löschungen
HRB 61628: RecordLab TV & Media GmbH, Frechen, Bonnstraße 15, 50226 Frechen....
Veränderungen
HRB 61628: RecordLab TV & Media GmbH, Frechen, Bonnstraße 15, 50226 Frechen....
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HRB 61628: RecordLab TV & Media GmbH, Frechen, Bonnstraße 15, 50226 Frechen....
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HRB 61628: RecordLab TV & Media GmbH, Köln, Max-Planck-Straße 12, 50858 Köln. Di...
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Record Lab GmbH, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung ...
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Record Lab GmbH, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Ti...
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Record Lab GmbH, Frechen, Am Coloneum 2, 50829 Köln.Die Gesellschafterversammlun...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.10.2007 22:00:00
Record Lab GmbH, Frechen (Kölner Straße 180-182, 50226 Frechen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand: der Betrieb eines Tonstudios sowie sämtliche Dienstleistungen im Bereich Audio. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Maschke, Markus, Hellenthal, *XX.XX.XXXX; Tings, Dirk, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesellschaftsvertrag vom 10.09.2007. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der BMT Productions oHG, Frechen (Amtsgericht Köln, HRA 25331) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.09.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des formwechselnden Unternehmens ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Maschke, Markus aus Hellenthal,
Tings, Dirk aus Köln