Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 61530
Firma: Legros Consult AG
Sitz: Köln
Löschungen
HRB 61530: Legros Consult AG, Köln, Neuer Zollhof 3, 40221 Düsseldorf. Nach Sitz...
Veränderungen
HRB 61530: Legros Consult AG, Köln, Neuer Zollhof 3, 40221 Düsseldorf. Die Gesel...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 61530: Legros Consult AG, Köln, Hauptstraße 62, 50859 Köln. Dem Registergeri...
Veränderungen
HRB 61530: Legros Consult AG, Köln, Hauptstraße 62, 50859 Köln. Änderung zur Ges...
Veränderungen
Legros Consult AG, Köln, Hauptstraße 62, 50859 Köln. Die Hauptversammlung vom 05...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.10.2007 13:41:00
Legros Consult AG, Köln (Hauptstraße 32, 50859 Köln). Aktiengesellschaft. Satzung vom 30.05.2007 mit Änderung vom 27.09.2007. die Unternehmensberatung, vornehmlich in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Prozeßoptimierung, Zeitwirtschaft, Vergütungsmanagement, ferner Projekt-Management sowie Schulungen und Seminare. 100.000,00 EUR. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Braun, Karl-Heinz, Lohmar, *XX.XX.XXXX; Schmitz, Ottomar, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Legros Consult Unternehmensberater Braun Schmitz Partnerschaft, Köln (Amtsgericht Essen, PR 1737) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30.05.2007. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 05.10.2012 durch Ausgabe neuer, auf den Namen der Aktionäre lautender Stückaktien als Stammaktien oder Vorzugsaktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 50.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Braun, Karl-Heinz aus Lohmar,
Schmitz, Ottomar aus Düsseldorf