Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 61379
Firma: MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf gGmbH
Sitz: Düsseldorf
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HRB 61379: MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf gGmbH, Düsseldorf, Kirchf...
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HRB 61379: MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Kirchfe...
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MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Florastr. 48, 4021...
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MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Kirchfeldstr. 40, ...
Berichtigungen
Veröffentlichung vom 04.08.2009 12:00:00
MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Kirchfeldstr. 40, 40217 Düsseldorf.1) Die Errichtung und der Betrieb von einem oder mehreren Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) i. S.d. § 95 Abs. 1 SGB V. 2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gesellschaftszweck zu dienen. Hierzu zählen insbesondere auch die Bildung vertragsärztlicher Kooperationen, der Abschluss von Verträgen zur Integrierten Versorgung, die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art zugunsten aller medizinischer Leistungserbringer im öffentlichen wie auch privaten Gesundheitswesen. Die Gesellschaft kann im Rahmen des rechtlich Zulässigen Zweigniederlassungen errichten und Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, sich an ihnen beteiligen, sie erben oder ihre Geschäfte führen sowie sie vertreten. 3) Die Gesellschaft nimmt über jedes MVZ fachübergreifend an der vertragsärztlichen Versorgung i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V teil, sofern dies vertragsarztrechtlich erforderlich ist. 4) Die Gesellschaft wird in jedem MVZ neben vertragsärztlichen - sofern die Erstattungsfähigkeit gesichert ist - auch privatärztliche Leistungen erbringen. 5) Die Behandlungsverträge mit den Patienten werden mit der Gesellschaft abgeschlossen. Abweichendes kann durch Gesellschafterbeschluss für die Behandlung von nicht gesetzlich krankenversicherten Patienten festgelegt werden, falls eine private Krankenversicherung die Inanspruchnahme des MVZ als nicht ihren Versicherungsbedingungen entsprechend ablehnt; in diesem Fall kann den Ärzten des MVZ eine Nebentätigkeitserlaubnis zur Behandlung dieser Patienten erteilt werden. In der Nebentätgkeitserlaubnis ist zu regeln, ob und inwieweit der Arzt die Vergütung für seine ärztliche Tätigkeit an die Gesellschaft weiterleiten muss. 6) Es wird sichergestellt, dass, abgesehen von Not- und Vertretungsfällen, jeder Patient innerhalb des MVZ von dem Arzt seiner Wahl und seines Vertrauens untersucht und behandelt werden kann.Neueintragungen
MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Kirchfeldstr. 40, ...