Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 6125
Firma: C.H. Götte Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Köln
Veränderungen
Veröffentlichung vom 24.01.2022 20:02:00
HRB 6125: C.H. Götte Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Kölner Straße 89, 50859 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1. (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: CONSTANTIA Vermittlungsgesellschaft für Versicherungen mit beschränkter Haftung. 1. die Vermittlung von Versicherungen aller Art. 2. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus die Verwaltung von Beteiligungen, die Übernahme von Geschäftsführungen, die Durchführung von Mietkauf- und (Leasing)Geschäften und deren Vermittlung (mit Ausnahme von Arbeitsvermittlungen). 3. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Beteiligung an anderen Unternehmen, sowie der Erwerb und die Verwaltung von Grundbesitz. Nach Änderung des besonderen Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Götte, Carl Michael, Siegburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Götte, Claus Marcus, Nahe, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der CONSTANTIA Vermittlungsgesellschaft für Versicherungen mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 1752) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
HRB 6125: C.H. Götte Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Kö...
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C.H. Götte Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Kölner Str. ...
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