Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 60917
Firma: Fluxys TENP GmbH
Sitz: Düsseldorf
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HRB 60917: Fluxys TENP GmbH, Düsseldorf, Elisabethstraße 11, 40217 Düsseldorf. Ä...
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HRB 60917: Fluxys TENP GmbH, Düsseldorf, Elisabethstraße 11, 40217 Düsseldorf. M...
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HRB 60917: Fluxys TENP GmbH, Düsseldorf, Elisabethstraße 11, 40217 Düsseldorf. N...
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HRB 60917: Fluxys TENP GmbH, Düsseldorf, Elisabethstraße 11, 40217 Düsseldorf. N...
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HRB 60917: Fluxys TENP GmbH, Düsseldorf, Elisabethstraße 11, 40217 Düsseldorf. D...
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HRB 60917: Fluxys TENP GmbH, Düsseldorf, Elisabethstraße 11, 40217 Düsseldorf. D...
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HRB 60917: Fluxys TENP GmbH, Düsseldorf, Elisabethstraße 11, 40217 Düsseldorf. N...
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HRB 60917: Fluxys TENP GmbH, Düsseldorf, Elisabethstraße 11, 40217 Düsseldorf. B...
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HRB 60917: Fluxys TENP GmbH, Düsseldorf, Elisabethstraße 11, 40217 Düsseldorf. N...
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HRB 60917: Fluxys TENP GmbH, Düsseldorf, Elisabethstraße 11, 40217 Düsseldorf. P...
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HRB 60917: Fluxys TENP GmbH, Düsseldorf, Elisabethstraße 11, 40217 Düsseldorf. N...
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HRB 60917: Fluxys TENP GmbH, Düsseldorf, Elisabethstraße 11, 40217 Düsseldorf. N...
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Fluxys TENP GmbH, Düsseldorf, Martin-Luther-Platz 28, 40212 Düsseldorf. Änderung...
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Fluxys TENP GmbH, Düsseldorf, Martin-Luther-Platz 28, 40212 Düsseldorf. Nicht me...
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Fluxys TENP GmbH, Düsseldorf, Martin-Luther-Platz 28, 40212 Düsseldorf. Die Gese...
Berichtigungen
Fluxys TENP GmbH, Düsseldorf, Martin-Luther-Platz 28, 40212 Düsseldorf. Nach Ber...
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Fluxys TENP GmbH, Düsseldorf, Martin-Luther-Platz 28, 40212 Düsseldorf. Bestellt...
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Fluxys TENP GmbH, Düsseldorf, Martin-Luther-Platz 28, 40212 Düsseldorf. Die Gese...
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Fluxys TENP GmbH, Düsseldorf, Martin-Luther-Platz 28, 40212 Düsseldorf. Die Gese...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 27.03.2012 12:00:00
Fluxys TENP GmbH, Düsseldorf, Martin-Luther-Platz 28, 40212 Düsseldorf. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung italienischen Rechts unter Firma Fluxys TENP TSO S.p.A. mit Sitz in Mailand (Handelsregister Mailand, Nummer 08104960011) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts unter Firma Fluxys TENP GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 60917) eingereicht worden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Fluxys TENP GmbH ergeben sich aus § l22aAbs.2UmwGi.V.m. §22UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Fluxys TENP GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Fluxys TENP GmbH nach § 122a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet werden. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen Fluxys TENP GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen (schuldrechtlichen) Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Fluxys TENP GmbH unter deren Geschäftsanschrift Martin-Luther Platz 28, 40212 Düsseldorf, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Fluxys TENP GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.Gemäß italienischem Recht, insbesondere Artikel 2503 des italienischen Codice Civile, kann die Verschmelzung erst 60 Tage nach der Registrierung des die Verschmelzung beschließenden Geseilschafterbeschlusses der Fluxys TENP TSO 5 .p.A. in das italienische Handelsregister stattfinden. Innerhalb dieser Frist können die Gläubiger der beteiligten Gesellschaften beim lokalen Gericht in Mailand (Tribunal of Milan) gegen die Verschmelzung Einspruch erheben. Die Gläubiger können auf diese Frist jedoch verzichten, indem sie ihre Zustimmung nach folgenden Modalitäten erteilen: Die Gläubiger können vor der Registrierung der Verschmelzung gemäß Artikel 25 03 Abs. 3 des italienischen Codice Civile, ihren Verzicht auf diese Frist schriftlich gegenüber den beteiligten Gesellschaften erklären. Diese Verzichtschreiben werden an dem Tag, an dem die Gesellschafterversammlung der Fluxys TENP TSO S.p.A. über die Verschmelzung beschließt, durch den italienischen Notar geprüft. Daraufhin wird in den zu beurkundenden Beschluss der Gesellschafterversammlung der Fluxys TENP TSO S.p.A. aufgenommen, dass alle Gläubiger der beteiligten Gesellschaften auf die Frist verzichtet und ihre Zustimmung erklärt haben, dass die Verschmelzung vor Ablauf der Frist eintritt. Sollte die Verzichtserklärung nicht von allen Gläubigern vor der Registrierung des Verschmelzungsplans erklärt worden sein, muss der Anspruch der Gläubiger, die einen nen Verzicht nicht erklärt haben, befriedigt werden oder der entsprechende Betrag bei einer Bank als Sicherheit hinterlegt werden. Die Geschäftsführer der beteiligten Gesellschaften haben gegenüber dem italienischen Notar, nachdem der Gesellschafterbeschluss der Fluxys TENP TSO S.p.A. beurkundet ist, zu erklären, dass kein Gläubiger der beteiligten Gesellschaften Einspruch gegen die Verschmelzung erhoben hat durch Vorlage (i) der Verzichtsschreiben, (ii) der Zahlungsbelege der Gläubiger, die keinen Verzicht erklärt haben oder (iii) der Einzahlungsbelege der Bank, bei der die Sicherheit für Ansprüche der Gläubiger hinterlegt wurde. Nur wenn diese Erklärungen abgegeben wurden, wird der italienische Notar die für die Verschmelzung erforderliche Verschmelzungsbescheinigung ausstellen, in welcher bescheinigt wird, dass für die übertragende Fluxys TENP TSO S.p.A. die Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Verschmelzung vorliegen. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei Fluxys TENP GmbH, Martin-Luther Platz 28, 40212 Düsseldorf.Veränderungen
Fluxys TENP GmbH, Düsseldorf, Martin-Luther-Platz 28, 40212 Düsseldorf. Gesamtpr...
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Eni Gas Transport Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, Martin-Luth...
Neueintragungen
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