Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 60826
Firma: Aabar Blackstar Holdings GmbH
Sitz: Düsseldorf
Löschungen
Aabar Blackstar Holdings GmbH, Düsseldorf, c/o Shearman & Sterling LLP, Breite S...
Veränderungen
Aabar Blackstar Holdings GmbH, Düsseldorf, c/o Shearman & Sterling LLP, Breite S...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 01.08.2012 22:00:00
Aabar Blackstar Holdings GmbH, Düsseldorf, c/o Shearman & Sterling LLP, Breite Str. 69, 40213 Düsseldorf. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts unter Firma Aabar Blackstar Holdings GmbH. mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf, Deutschland, unter HRB 60826) mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung österreichischen Rechts unter Firma Aabar Automotives GmbH mit Sitz in Wien, Österreich (eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, Österreich, unter FN 309208 v.) eingereicht worden. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minder-heitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Ge-sellschaften wird Folgendes mitgeteilt:a) Bei der übertragenden Aabar Blackstar Holdings GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der Aabar Blackstar Holdings GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigem jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf nach § 122d Satz 2 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und zudem glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern jedoch nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind ( 122j Absatz 2 d UmwG). Im Hinblick auf etwaige Ansprüche der Gläubiger ist unerheblich, ob ein Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Aabar Blackstar Holdings GmbH, c/o Shearman & Sterling LLP, Breite Str. 69, 40213 Düsseldorf, Deutschland, geltend zu machen.b) Die Gläubiger der Aabar Automotives GmbH können Gläubigerschutz nach § 226 österreichischem Aktiengesetz begehren. Gemäß § 226 österreichisches Aktiengesetz ist diesen Gläubigern, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Den Inhabern von Schuldverschreibungen und Genussrechten sind gleichwertige Rechte zu gewähren oder die Änderung der Rechte oder das Recht selbst angemessen abzugelten.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Aabar Automotives GmbH, 1220 Wien, Wagramer Straße 17-19, Österreich, geltend zu machen.c) Sowohl die Aabar Blackstar Holdings GmbH als übertragende Gesellschaft als auch die Aabar Automotives GmbH als übernehmende Gesellschaft sind 100- prozentige unmittelbare Tochterunternehmen der Aabar Europe Holdings GmbH, einer nach österreichischem Recht gegründeten und bestehenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift 1220 Wien, Wagramer Straße 17-19, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter 309218 h. Es sind weder bei der Aabar Blackstar Holdings GmbH noch der Aabar Automotives GmbH Minderheitsgesellschafter vorhanden. Nach deutschem und nach österreichischem Recht vorgesehene Regelungen zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern gelangen im vorliegenden Fall daher nicht zur Anwendung.d) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: Aabar Blackstar Holdings GmbH, c/o Shearman & Sterling LLP, Breite Str. 69, 40213 Düsseldorf; Deutschland.Vorgänge ohne Eintragung
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Neueintragungen
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