Veröffentlichungen vom Amtsgericht Iserlohn zum Aktenzeichen HRB 6074
Firma: Getränke Schulte GmbH
Sitz: Werdohl
Adresse: Wintersohl 7, 58791 Werdohl
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HRB 6074: Getränke Schulte GmbH, Werdohl, Wintersohl 7, 58791 Werdohl. Nicht meh...
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HRB 6074: Andreas Schulte Getränke-Service GmbH, Werdohl, Wintersohl 7, 58791 We...
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HRB 6074: Andreas Schulte Getränke-Service GmbH, Werdohl, Wintersohl 7, 58791 We...
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HRB 6074:Andreas Schulte Getränke-Service GmbH, Werdohl, Wintersohl 7, 58791 Wer...
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HRB 6074:Andreas Schulte Getränke-Service GmbH, Werdohl, Wintersohl 7, 58791 Wer...
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Andreas Schulte Getränke-Service GmbH, Werdohl, Wintersohl 7, 58791 Werdohl. Änd...
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Andreas Schulte Getränke-Service GmbH, Werdohl, Wintersohl 7, 58791 Werdohl. Änd...
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Andreas Schulte Getränke-Service GmbH, Werdohl (Mühlenweg 20, 58791 Werdohl). Di...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.08.2006 10:04:00
Andreas Schulte Getränke-Service GmbH, Werdohl (Mühlenweg 20, 58791 Werdohl). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2005. Gegenstand: Groß- und Einzelhandel mit Getränken aller Art. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schulte, Andreas, Lüdenscheid, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Andreas Schulte, Lüdenscheid, geb. 30.05.1968 unter der Firma Andreas Schulte Getränke-Service e. K. in Werdohl (Amtsgericht Iserlohn HRA 3785) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20.12.2005. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.07.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schulte, Andreas aus Lüdenscheid