Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 59759
Firma: Jüntgen Invest GmbH
Sitz: Düsseldorf
Veränderungen
Jüntgen Invest GmbH, Düsseldorf, Dürerweg 3 b, 40724 Hilden. Geschäftsanschrift:...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.12.2008 12:00:00
Jüntgen Invest GmbH, Düsseldorf, (Königsallee 74, 40212 Düsseldorf).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2008. Gegenstand: a) Der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Geschäftsführung für andere Unternehmen, b) die Vermögensverwaltung. Stammkapital: 105.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Jüntgen, Max Stefan, Hilden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der AWEBA Beteiligungsverwaltungs-GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 47742) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 15.08.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Jüntgen, Max Stefan aus Hilden