Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 59615
Firma: Automotive Facility Management GmbH
Sitz: Köln
Löschungen von Amts wegen
HRB 59615: Automotive Facility Management GmbH, Köln, An der Wachsfabrik 1, 5099...
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HRB 59615: Automotive Facility Management GmbH, Köln, An der Wachsfabrik 1, 5099...
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Automotive Facility Management GmbH, Köln, An der Wachsfabrik 1, 50996 Köln. Nic...
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Pandomus Facility Management GmbH, Köln, An der Wachsfabrik 3, 50996 Köln. Die G...
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Pandomus Facility Management GmbH, Köln, An der Wachsfabrik 3, 50996 Köln. Nicht...
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Pandomus Facility Management GmbH, Köln, An der Wachsfabrik 3, 50996 Köln. Beste...
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Pandomus Facility Management GmbH, Köln, An der Wachsfabrik 3, 50996 Köln. Die G...
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Pandomus Facility Management GmbH, Köln, An der Wachsfabrik 3, 50996 Köln.Geschä...
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Pandomus Facility Management GmbH, Köln (An der Wachsfabrik 3, 50996 Köln). Einz...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.02.2007 15:04:00
Pandomus Facility Management GmbH, Köln (An der Wachsfabrik 3, 50996 Köln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand: das Immobilienmanagement, insbesondere das infrastrukturelle, technische und kaufmännische Facility-Management, die Entwicklung von Unternehmenskonzepten in der Industrie, die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauprojekten, die Koordination von Bauleistungen und der gesamten techischen Gebäudeausrüstung, das Energiemanagement und die Erstellung von Systemanalysen. 200.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schirmer, Marc, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der C.I. S. Facility Management AG, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 50897) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schirmer, Marc aus Köln