Veröffentlichungen vom Amtsgericht Recklinghausen zum Aktenzeichen HRB 5959
Firma: Herzog von Arenberg´sche Vermögensverwaltung GmbH
Sitz: Grasbrunn
Löschungen
Herzog von Arenberg´sche Vermögensverwaltung GmbH, Recklinghausen, Keferloh 1 b,...
Veränderungen
Herzog von Arenberg´sche Vermögensverwaltung GmbH, Recklinghausen, Schubertstraß...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.01.2009 12:00:00
Herzog von Arenberg´sche Vermögensverwaltung GmbH, Recklinghausen, Schubertstraße 1, 80336 München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.11.2008. Gegenstand des Unternehmens: die Verwaltung eigenen Vermögens im In- und Ausland, welches überwiegend aus Grundbesitz besteht, sowie die Beteiligung an anderen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen. Stammkapital:1.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: S.D. Prince d´Arenberg, Leopold-Engelbert, Pully (Vaud), Schweiz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Arenberg - Recklinghausen GmbH mit Sitz in Recklinghausen (Recklinghausen HRB 63) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 19.11.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.11.2008. Die Abspaltung ist wirksam geworden mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.12.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: S.D. Prince d´Arenberg, Leopold-Engelbert, Pully (Vaud) aus Schweiz