Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 59456
Firma: Grund und Boden Metropolenfonds Nr. 3 Beteiligungs GmbH
Sitz: Düsseldorf
Löschungen von Amts wegen
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Löschungsankündigungen
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Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 25.02.2021 20:02:00
HRB 59456: Grund und Boden Metropolenfonds Nr. 3 Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf. HRB 59456 Erlassen durch Übergabe an die Geschäftsstelle am 15.01.2021 Lindau, Justizbeschäftigte (Name, Dienstbezeichnung) Amtsgericht Düsseldorf Beschluss In dem unternehmensrechtlichen Verfahrenbetreffend die Firma Grund und Boden Metropolenfonds Nr. 3 Beteiligungs GmbH, letzte Anschrift: Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf wird auf Antrag der Dr. Wassermann & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rüttenscheider Straße 199, 45131 Essen, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Markus Conrad, Rüttenscheider Straße 199, 45131 Essen, der Herr Prof. Dr. Bernd Wassermann, geb. am 12.09.1950, Wuppertaler Straße 597 b, 45259 Essen, gemäß § 29 BGB analog zum Notgeschäftsführer bestellt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf -Registergericht-, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Die Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses bei dem Amtsgericht - Registergericht - Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden. Krommes Rechtspfegerin Ausgefertigt Kowalski Justizbeschäftigte als Urkundbeamter der GeschäftsstelleVeränderungen
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