Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 59334
Firma: Lebenshilfe Service gGmbH
Sitz: Wermelskirchen
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HRB 59334: Lebenshilfe Service Bergisches Land gGmbH, Wermelskirchen, Altenhöhe ...
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HRB 59334: Lebenshilfe Service gGmbH, Wermelskirchen, Altenhöhe 11, 42929 Wermel...
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HRB 59334: Lebenshilfe Service gGmbH, Wermelskirchen, Altenhöhe 11, 42929 Wermel...
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HRB 59334:Lebenshilfe Service gGmbH, Wermelskirchen, Altenhöhe 11, 42929 Wermels...
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Lebenshilfe Service gGmbH, Wermelskirchen, Altenhöhe 11, 42929 Wermelskirchen. V...
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Lebenshilfe Service gGmbH, Wermelskirchen (Altenhöhe 11, 42477 Radevormwald). Ei...
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Lebenshilfe Service gGmbH, Wermelskirchen (Altenhöhe 11, 42929 Wermelskirchen). ...
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Lebenshilfe Service gGmbH, Wermelskirchen (Altenhöhe 11, 42929 Wermelskirchen). ...
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Veröffentlichung vom 18.10.2007 22:00:00
Lebenshilfe Service gGmbH, Wermelskirchen (Altenhöhe 11, 42929 Wermelskirchen). Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 25.000,00 zum Zwecke der Durchführung der Abspaltung mit der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Rhein-Wupper e.V. beschlossen. 215.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2007 Teile des Vermögens (Unternehmensteil Kindertagesstätte Wellerbusch, Frühförderung mit Sitz in Wermelskirchen, Frühförderung in Wipperfürth und Familienunterstützender Dienst mit Sitz in Wermelskirchen) der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Rhein-Wupper e.V. mit Sitz in Wermelskirchen (Amtsgericht Wermelskirchen, VR Nr. 268) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
Lebenshilfe Service gGmbH, Wermelskirchen (Altenhöhe 11, 42929 Wermelskirchen). ...