Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 59102
Firma: Westhoff Holding GmbH
Sitz: Köln
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HRB 59102: Westhoff Holding GmbH, Köln, Erlenweg 13, 50827 Köln. Prokura erlosch...
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HRB 59102: Westhoff Holding GmbH, Köln, Erlenweg 13, 50827 Köln. Prokura erlosch...
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Westhoff Holding GmbH, Köln, Erlenweg 13, 50827 Köln. Die Gesellschafterversamml...
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Westhoff Holding GmbH, Köln, Erlenweg 13, 50827 Köln. Einzelprokura: Gläser, Han...
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SELHAMIN GmbH, Köln, (Erlenweg 13, 50827 Köln).Die Gesellschafterversammlung vom...
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SELHAMIN GmbH, Köln (Erlenweg 13, 50827 Köln). Die Gesellschaft ist als übernehm...
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SELHAMIN GmbH, Köln (Erlenweg 13, 50827 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.11.2006 12:55:00
SELHAMIN GmbH, Köln (Erlenweg 13, 50827 Köln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. die Herstellung und der Vertrieb von Polimenten und anderen verwandten Produkten. 33.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Westhoff, Hans-Heinz, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Selhamin-Farbwerk Dr. Franz Westhoff GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 1603) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.10.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Westhoff, Hans-Heinz aus Köln