Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 58798
Firma: GFW gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft Köln mbH
Sitz: Köln
Löschungen
GFW gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft Köln mbH, Köln, Vo...
Veränderungen
GFW gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft Köln mbH, Köln, Vo...
Veränderungen
GFW gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft Köln mbH, Köln, Vo...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.10.2006 14:33:00
GFW gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft Köln mbH, Köln (Hohenstaufenring 16-18, 50674 Köln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2006. Gegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Gesellschaftszweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften (§ 58 Nr. 1 AO). Die GFW gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft Köln mbH verfolgt diesen Zweck durch eigene Tätigkeiten und Projekte und durch Zusammenarbeit mit der "Rheinische Stiftung für Bildung, Wissenschaft und berufliche Integration" und den weiteren gemeinnützigen Bildungseinrichtungen der Rheinischen Schulen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschafterversammlung kann für einzelne oder alle Geschäftsführer eine abweichende Regelung beschließen. Geschäftsführer: Päffgen, Dieter, Köln, *XX.XX.XXXX; Prof. Schinke, Johannes Emanuel, Pulheim, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Verein zur Förderung der Berufsbildung und Wissenschaft e.V., Köln (AG Köln VR 7788) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 20.06.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Päffgen, Dieter aus Köln,
Prof. Schinke, Johannes Emanuel aus Pulheim