Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 58665
Firma: BV Zahlungssysteme GmbH
Sitz: Köln
Veränderungen
BV Zahlungssysteme GmbH, Köln, Wendelinstr. 1, 50933 Köln. Prokura erloschen: Ne...
Veränderungen
BV Zahlungssysteme GmbH, Köln, Wendelinstr. 1, 50933 Köln. Nicht mehr Geschäftsf...
Veränderungen
BV Zahlungssysteme GmbH, Köln, Wendelinstr. 1, 50933 Köln.Bestellt als Geschäfts...
Veränderungen
BV Zahlungssysteme GmbH, Köln, Wendelinstr. 1, 50933 Köln.Die Gesellschaftervers...
Veränderungen
BV Zahlungssysteme GmbH, Köln, Wendelinstr. 1, 50933 Köln.Die Gesellschaftervers...
Veränderungen
BV Zahlungssysteme GmbH, Köln, Wendelinstr. 1, 50933 Köln.Geschäftsanschrift: We...
Veränderungen
BV Zahlungssysteme GmbH, Köln (Wendelinstr. 1, 50933 Köln). Die Gesellschafterve...
Veränderungen
BV Zahlungssysteme GmbH, Köln (Wendelinstr. 1, 50933 Köln). Nicht mehr Geschäfts...
Veränderungen
BV Zahlungssysteme GmbH, Köln (Wendelinstr. 1, 50933 Köln). Zwischen der BV Zahl...
Veränderungen
BV Zahlungssysteme GmbH, Köln (Wendelinstr. 1, 50933 Köln). Gesamtprokura gemein...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 10.10.2006 13:10:00
BV Zahlungssysteme GmbH, Köln (Wendelinstr. 1, 50933 Köln). Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.09.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.