Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 58436
Firma: gemeinnützige Gesellschaft für ambulante Rehabilitation und Gesundheitsförderung Bergisch Gladbach mbH
Sitz: Bergisch Gladbach
Adresse: Ferrenbergstraße 24, 51465 Bergisch Gladbach
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.09.2006 13:13:00
gemeinnützige Gesellschaft für ambulante Rehabilitation und Gesundheitsförderung Bergisch Gladbach mbH, Bergisch Gladbach (Ferrenbergstr. 24, 51465 Bergisch Gladbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.06.2006. Gegenstand: die Erbringung von Leistungen, insbesondere Dienst- und Beratungsleistungen auf den Gebieten der Rehabilitation und der Gesundheitsförderung. Die Verwirklichung der Gesellschaftszwecke erfolgt aus dem Selbstverständnis und der Zielbestimmung der Diakonie als einer Wesensfunktion der Evangelischen Kirche. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere darf sie zu diesem Zweck auch andere steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, gründen, verwalten oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Januschewski, Harald, Plettenberg, *XX.XX.XXXX, Der Geschäftsführer ist für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Evangelisches Krankenhaus Bergisch Gladbach gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der EvK Servicegesellschaft mbH, der MVZ am Evangelischen Krankenhaus BergischGladbach gGmbH oder der Hotelklinik am Evangelischen Krankenhaus GmbH, alle mit Sitz in Bergisch Gladbach, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.