Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 58312
Firma: Thiel Holding (Deutschland) GmbH
Sitz: Aschaffenburg
Löschungen
Thiel Holding (Deutschland) GmbH, Köln (Weichertstr. 5, 63471 Aschaffenburg). Na...
Löschungen
Thiel Holding (Deutschland) GmbH, Köln (Weichertstr. 5, 63471 Aschaffenburg). Na...
Veränderungen
Thiel Holding (Deutschland) GmbH, Köln (Rösrather Str. 655, 51107 Köln). Die Ges...
Veränderungen
Thiel Holding (Deutschland) GmbH, Köln (Rösrather Str. 655, 51107 Köln). Die Ges...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.08.2006 11:33:00
Thiel Holding (Deutschland) GmbH, Köln (Rösrather Str. 655, 51107 Köln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2006. Unternehmensgegenstand: Vermögensverwaltungen aller Art, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere Unternehmen oder Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten oder bestehende Unternehmen zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vewrtretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Claessens, Johannes Georg, Hösbach, *XX.XX.XXXX; Dr. Wagner, Antonius, Bad Homburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Thiel Holding (Deutschland) GmbH & Co. KG, Köln (AG Köln HRA 14802) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.07.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Claessens, Johannes Georg aus Hösbach,
Dr. Wagner, Antonius aus Bad Homburg