Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 58256
Firma: Gautschi Engineering GmbH
Sitz: Konstanz
Veränderungen
Gautschi Engineering GmbH, Düsseldorf (Max-Stromeyer-Str. 116, 78467 Konstanz). ...
Veränderungen
Gautschi Engineering GmbH, Düsseldorf (Corneliusstraße 36, 40215 Düsseldorf). Be...
Veränderungen
Gautschi Engineering GmbH, Düsseldorf (Corneliusstraße 36, 40215 Düsseldorf). Di...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.03.2008 12:00:00
Gautschi Engineering GmbH, Düsseldorf (Corneliusstraße 36, 40215 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2007. Gegenstand: Die Projektierung und die Ausführung von Handel mit Industrieanlagen und Industrieprodukten aller Art, insbesondere die Projektierung von Industrieofenanlagen für die Stahl-, Kupfer- und Aluminiumindustrie und der Handel mit feuerfesten Erzeugnissen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Elgert, Ronald, Wien/Österreich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Blum, Stefan, Konstanz, *XX.XX.XXXX; Ehmann, Reinerq, Bodman-Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der MAERZ-Gautschi Industrieofenanlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 743) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 13.12.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.12.2007. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Blum, Stefan aus Konstanz,
Ehmann, Reinerq aus Bodman-Ludwigshafen,
Elgert, Ronald aus Wien/Österreich