Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 58145
Firma: Dolff Beteiligungs GmbH
Sitz: Düsseldorf
Löschungen
Dolff Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, Prinz-Georg-Str. 7, 40477 Düsseldorf. Die L...
Veränderungen
Dolff Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, Prinz-Georg-Str. 7, 40477 Düsseldorf. Die G...
Veränderungen
Dolff Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, Prinz-Georg-Str. 7, 40477 Düsseldorf.Die Ge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.02.2008 12:00:00
Dolff Beteiligungs GmbH, Düsseldorf (Prinz-Georg-Str. 7, 40477 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2008. Gegenstand: Die Beteiligung an Personengesellschaften sowie die Geschäftsführung und Übernahme der persönlichen Haftung bei Personengesellschaften. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Prof. Dr. Dolff, Peter, Neuss, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Dolff Beteiligungs Aktiengesellschaft, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 41346) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.01.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Prof. Dr. Dolff, Peter aus Neuss