Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 57840
Firma: RE Cologne Immobilien GmbH
Sitz: Köln
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HRB 57840: RE Cologne Immobilien GmbH, Köln, Aachener Str. 563-565, 50933 Köln. ...
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RE Cologne Immobilien GmbH, Köln, Aachener Str. 563-565, 50933 Köln. Nicht mehr ...
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RE Cologne Immobilien GmbH, Köln, Eupener Str. 161, 50933 Köln.Änderung zur Gesc...
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LIAG Lammerting Industriebau GmbH, Köln, Eupener Str. 161, 50933 Köln.Die Gesell...
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LIAG Lammerting Industriebau GmbH, Köln, (Eupener Str. 161, 50933 Köln).Nicht me...
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LIAG Lammerting Industriebau GmbH, Köln (Eupener Str. 161, 50933 Köln). Nicht me...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.06.2006 10:50:00
LIAG Lammerting Industriebau GmbH, Köln (Eupener Str. 161, 50933 Köln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2006.Gegenstand: der Kauf, die Veräußerung, die Errichtung und die Verwaltung von Industriebauten, Industrieanlagen und sonstigen Immobilien sowie der Erwerb oder die Beteiligung an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allg. Vertretungsregelung:Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kühnapfel, Stefan, Köln, *XX.XX.XXXX; Schnüge, Stefan, Köln, *XX.XX.XXXX; Susan, Michael Alfred, Euskirchen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der LIAG Lammerting Industriebau Aktiengesellschaft, Köln (Amtsgericht Köln HRB 15772) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28.03.2006, durch den zugleich das Kapital auf Euro umgestellt und auf EUR 100.000,00 erhöht wurde. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kühnapfel, Stefan aus Köln,
Schnüge, Stefan aus Köln,
Susan, Michael Alfred aus Euskirchen