Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 57828
Firma: REC Real Estate ConsultancyPartners GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Friesenstraße 50, 50670 Köln
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HRB 57828: REC Real Estate ConsultancyPartners GmbH, Köln, Friesenstraße 50, 506...
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Berichtigungen
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HRB 57828: LUXEMBURGER TEAM, Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Funktion...
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LUXEMBURGER TEAM, Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Funktions- und Kost...
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LUXEMBURGER TEAM, Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Funktions- und Kost...
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LUXEMBURGER TEAM, Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Funktions- und Kost...
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LUXEMBURGER TEAM, Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Funktions- und Kost...
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LUXEMBURGER TEAM, Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Funktions- und Kost...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 29.12.2010 12:00:00
LUXEMBURGER TEAM, Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Funktions- und Kostenoptimierung mbH, Köln, Friesenstraße 50, 50670 Köln. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Aktiengesellschaft, errichtet und bestehend nach den Gesetzen Luxemburgs, unter Firma Luxemburger Team, Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Funktions- und Kostenoptimierung S.A. mit Sitz in 4A, rue Henri Schnadt, L-2530 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg (eingetragen im Registre de Commerce et des Sociétés Luxemburg unter der Nummer B 103.059) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet und bestehend nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unter Firma LUXEMBURGER TEAM, Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Funktions- und Kostenoptimierung mbH mit Sitz in -50670 Köln, Friesenstrasse 50, Bundesrepublik Deutschland (Handelsregister des Amtgerichts Köln unter der Nr. HRB 57828) eingereicht worden. Die Gläubiger der LUXEMBURGER TEAM GmbH und der Luxemburger Team S.A. sind berechtigt, gemäß Artikel 268 LHGG die Bestellung von Sicherheiten zu beantragen. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei Luxemburger Team GmbH 4A rue Henri Schnadt, L-2530 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.1. An der Verschmelzung sind die Luxemburger Team, Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Funktions- und Kostenoptimierung S.A., eine Aktiengesellschaft errichtet und bestehend nach den Gesetzen Luxemburgs mit Sitz in 4A, rue Henri Schnadt, L-2530 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) Luxemburg unter der Nummer B 103.059 als übertragende Gesellschaft und die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 57828 eingetragene LUXEMBURGER TEAM Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Funktions- und Kostenoptimierung mbH (im Folgenden: LUXEMBURGER TEAM GmbH) mit dem Sitz in Köln als übemehmende Gesellschaft beteiligt.2. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen LUXEMBURGER TEAM Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Funktions- und Kostenoptirnierung mbH (im Folgenden: LUXEMBURGER TEAM GmbH) ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigem der an der Verschmelzung beteiligten LUXEMBURGER TEAM GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der LUXEMBURGER TEAM GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigem nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der LUXEMBURGER TEAM GmbH gern. § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigem nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsrnasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.3. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.4. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der LUXEMBURGER TEAM GmbH unter deren Geschäftsanschrift Friesenstraße 50, 50670 Köln, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der LUXEMBURGER TEAM GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten ihr die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafier eingeholt werden.5. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der deutschen Gesellschaft ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Muttergesellschaft auf ihre Tochter handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter der LUXEMBURGER TEAM GmbH sind nicht vorhanden.6. In Bezug auf die Rechte der Minderheitsgesellschafter in Luxemburg gilt folgendes:a) Gemäß Artikel 263 des abgeänderten Luxemburger Gesetzes über die Handeisgesellschafien vom 10. August 1915 (LGHG) muss die Verschmelzung durch die Hauptversammlung der Aktionäre der LUXEMBURGER TEAM Gesellschaft für immobilien- wirtschaftliche Funktions- und Kostenoptimierung S.A. genehmigt werden. Dafür muss eine Mehrheit von mindestens der Hälfte des Geseilschaftskapitals vertretenden Aktionäre bei der Beschlussfassung anwesend sein; die Beschlussfassung erfolgt mit einer Mehrheit von mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmrechte (Artikel 67-1LGHG).b) Es gibt in den Verschmelzungsbestimmungen des LGHG, insbesondere in den Artikeln 257 bis 283 LGHG keine Bestimmung, welche den Minderheitsaktionären bzw. Minderheitsgesellschafter das Recht einräumt das Umtauschverhältnis zu verbessern.c) Es besteht nur nach Artikel 275 LGHG die Möglichkeit für die Aktionäre/ Gesellschafter der übernommenen Gesellschaft, gegen die Mitglieder des Verwaltungsrates oder die Geschäftsführung eine Haftungskiage für fehlerhaftes Handeln in der Vorbereitung oder Umsetzung der Verschmelzung oder der Erfüllung der Aufgaben der Sachverständigen einzureichen. Die Haftung besteht gesamtschuldnerisch für den Verwaltungsrat oder die Geschäftsführung, sowie die Sachverständigen.Veränderungen
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Neueintragungen
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