Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 57401
Firma: WIGE Performance GmbH
Sitz: Meuspath
Adresse: Nürburgring, 53520 Meuspath
Löschungen
WIGE Performance GmbH, Köln (53520 Meuspath, Nürnburgring). Nach Sitzverlegung (...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.04.2006 14:23:00
WIGE Performance GmbH, Köln (Am Coloneum 2, 50829 Köln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. die Zeitnahme und Grafik bei Motorsportveranstaltungen einschließlich der Vermietung und des Verkaufs von mobiler Veranstaltungstechnik im Bereich Motor- und Reitsport, die Konzeption der Medientechnik, sowie die Entwicklung und der Verkauf von Softwarefür Motorsportstätten. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Geishecker, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Vormbaum, Georg, Köln, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen (des Betriebsteils "Nürburgring") der WIGE DATA GmbH mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 2325) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 14.03.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.03.2006. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Geishecker, Peter aus Köln,
Vormbaum, Georg aus Köln