Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 57104
Firma: E.ON Achtzehnte Verwaltungs GmbH
Sitz: Düsseldorf
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HRB 57104: Uniper Kraftwerke GmbH, Düsseldorf, Holzstraße 6, 40221 Düsseldorf. G...
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Veröffentlichung vom 24.10.2018 20:01:00
HRB 57104: Uniper Kraftwerke GmbH, Düsseldorf, E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach tschechischem Recht unter Firma Uniper Trend s.r.o. mit Sitz in Ceske Budejovice, Tschechische Republik, (Handelsregister des Kreisgerichts Ceske Budejovice, Tschechische Republik, Abteilung C, Einlageblatt 7646 unter ID-Nr. 25172662) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts unter Firma Uniper Kraftwerke GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 57104) eingereicht worden.Die Rechte der Gläubiger der Uniper Kraftwerke GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der Uniper Kraftwerke GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Übernehmenden Gesellschaft nach § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger werden in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Uniper Kraftwerke GmbH auf dieses Recht hingewiesen (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG). Gemäß § 22 Abs. 2 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz entrichtet und staatlich überwacht ist. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Uniper Kraftwerke GmbH (40479 Düsseldorf, E.ON-Platz 1) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Uniper Kraftwerke GmbH gefordert werden. Die Haftungsmasse für die Gläubiger der Uniper Kraftwerke GmbH wird durch die Verschmelzung vergrößert. Der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf gilt in Deutschland als bekanntgemacht mit der Veröffentlichung der Angaben betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung gemäß § 122d Satz 2 Nr. 1 bis 4 UmwG in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, d.h. auf der Internetseite Registerbekanntmachungen, die im Internet unter www.registerbekanntmachungen.de abrufbar ist. Der Verschmelzungsplan selbst oder sein Entwurf werden nicht veröffentlicht. Rechte der Gläubiger nach tschechischen Vorschriften. Mit Wirksamwerden der Verschmelzung werden Personen oder Unternehmen, die vor dem Wirksamkeitszeitpunkt Gläubiger der Uniper Trend s.r.o. waren, ab dem Wirksamkeitszeitpunkt Gläubiger der Uniper Kraftwerke GmbH, Düsseldorf. Gemäß § 35 in Verbindung mit § 59u ZoPr (= tschechisches Gesetz Nr. 125/2008 Slg. über Umwandlungen von Handelsgesellschaften und Genossenschaften (ZoPr) haben die Gläubiger der Uniper Trend s.r.o., die ihre Forderungen innerhalb von drei (3) Monaten ab dem Tag der Bekanntmachung der Verschmelzung anmelden, das Recht auf Gewährung ausreichender Sicherheiten für den Fall, dass sich infolge der Umwandlung die Eintreibung der Forderungen erschwert. Nach Ablauf dieser Frist erlischt dieses Recht. Für den Fall, dass es zwischen dem Gläubiger und der an der Umwandlung beteiligten Person zu keiner Übereinkunft über die Sicherung der zugrundeliegenden Forderung kommt, entscheidet das Gericht über eine ausreichende Absicherung, unter Berücksichtigung der Art und Höhe der Forderung. Wenn der Gläubiger nachweist, dass sich folglich die Eintreibung seiner Forderung deutlich erschwert und die an der Umwandlung beteiligte Person keine angemessene Absicherung veranlasst hat, kann er die Veranlassung einer ausreichenden Absicherung noch vor der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister verlangen. Anspruchsgegner nach Wirksamwerden der Verschmelzung Die Uniper Trend s.r.o. wird vollständig auf die Uniper Kraftwerke GmbH verschmolzen werden. Letztere wird folglich mit Wirksamwerden der Verschmelzung neue Schuldnerin aller bislang gegen die Uniper Trend s.r.o. bestehenden Forderungen sein. Etwaige Gläubigerrechte sind daher ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung ausschließlich gegen die Uniper Kraftwerke GmbH geltend zu machen. Rechte der Minderheitsgesellschafter. Weder bei der Uniper Trend s.r.o. noch bei der Uniper Kraftwerke GmbH gibt es Minderheitsgesellschafter. Einziger Gesellschafter der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft ist die Uniper Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist daher nicht bekannt zu machen. Anschrift zur Einholung von Auskünften i.S.v. § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG. Unter folgenden Anschriften können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: Betreffend die tschechische übertragende Gesellschaft: Uniper Trend s.r.o. Geschäftsführung 370 49 Ceske Budejovice, F.A. Gerstnera 2151/6, Tschechische Republik Betreffend die deutsche übernehmende Gesellschaft: Uniper Kraftwerke GmbH Geschäftsführung 40479 Düsseldorf, E.ON-Platz 1, DeutschlandVorgänge ohne Eintragung
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Neueintragungen
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